5,0 ★ auf Google · seit 2019 · 250+ Projekte für Industrie & Mittelstand

All­ge­mei­ne ­­Geschäfts­­bedingun­gen

Helen Wisckow / Stefan Wisckow

1. Geltungsbereich

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Verträge zwischen Helen Wisckow / Stefan Wisckow, im Folgenden Grafiker, und dem Kunden über die Erstellung und Gestaltung von Webseiten, Grafikarbeiten, 3D, CGI und Renderings, VFX-Arbeiten sowie KI-gestützter Bild-, Video- und Audioproduktion, im Folgenden Grafikarbeiten genannt.

Geschäftskunden (B2B): Unsere Dienstleistungen werden ausschließlich für Geschäftskunden angeboten und sind nur für Geschäftstransaktionen (B2B) bestimmt. Durch die Inanspruchnahme unserer Dienstleistungen bestätigen Sie, dass Sie im Namen eines Unternehmens handeln und von diesem entsprechend bevollmächtigt sind.

2. Vertragsgegenstand

Der Grafiker verpflichtet sich, die im Kostenvoranschlag spezifizierten Leistungen zur Erstellung und Gestaltung von Grafikarbeiten für den Kunden zu erbringen. Der genaue Leistungsumfang wird in dem Kostenvoranschlag festgelegt, der Grundlage des Vertrages und wesentlicher Bestandteil dessen wird. Geschuldet wird vom Grafiker lediglich die im Kostenvoranschlag definierte Leistung. Jede darüber hinausgehende Leistung, die der Kunde verlangt, stellt einen neuen und gesondert zu den üblichen Konditionen zu vergütenden Auftrag dar, soweit es sich nicht um eine wesentliche Teilleistung für den ursprünglichen Auftrag handelt. Der Grafiker ist für die gestalterische Ausarbeitung verantwortlich und haftet nicht für die inhaltliche Richtigkeit und Vollständigkeit der vom Kunden beigestellten Inhalte.

3. Angebot und Vertragsschluss

Angebote des Grafikers sind freibleibend und unverbindlich. Ein Vertrag kommt erst durch die Auftragsbestätigung in Textform des Grafikers zustande. An das Angebot hält der Grafiker sich drei Monate gebunden. Es werden nur die Leistungen vom Grafiker an den Kunden geschuldet, die im Kostenvoranschlag fixiert sind. Mündliche Nebenabreden zum Vertrag sind ausdrücklich ausgeschlossen.

4. Mitwirkungspflichten des Kunden

Der Kunde verpflichtet sich, alle notwendigen Informationen, Materialien und Inhalte, die für die Erstellung der Grafikarbeiten erforderlich sind, nach Anforderung durch den Grafiker rechtzeitig zur Verfügung zu stellen. Verzögerungen oder zusätzliche Kosten, die durch verspätete oder unvollständige Bereitstellung durch den Kunden entstehen, gehen zu Lasten des Kunden.

Bei Webprojekten stellt der Kunde darüber hinaus rechtzeitig die erforderlichen Zugänge zu Servern, Hosting, Domains und Systemen bereit oder veranlasst deren Bereitstellung durch den jeweiligen Anbieter. Der Kunde stellt sicher, dass er zur Erteilung dieser Zugänge berechtigt ist.

5. Künstlerische Freiheit

Der Kunde erkennt an, dass der Grafiker bei der Gestaltung der Grafikarbeiten künstlerische Freiheit genießt. Der Grafiker wird die Wünsche und Vorgaben des Kunden berücksichtigen, behält sich jedoch das Recht vor, eigene kreative Entscheidungen zu treffen, soweit dies sinnvoll und zweckmäßig ist, um die vereinbarte Leistung zu erbringen. Der Grafiker ist berechtigt, Arbeiten an Dritte zu vergeben, sofern er den Kunden darüber in Kenntnis setzt. Der Grafiker bleibt jedoch gegenüber dem Kunden für die ordnungsgemäße Erfüllung der vertraglich vereinbarten Leistungen verantwortlich.

Beauftragt der Kunde Dritte unmittelbar selbst, etwa Entwickler, Hosting- oder Wartungsdienstleister, so haftet der Grafiker weder für deren Leistung noch für deren Verzögerung. Verzögerungen oder Mehraufwände, die dem Grafiker hieraus entstehen, gehen zu Lasten des Kunden.

6. Abnahme und Änderungen

Nachdem der Grafiker die Grafikarbeiten fertiggestellt hat, wird er den Kunden hierüber umgehend in Kenntnis setzen. Der Kunde hat dann, ohne dass es einer zusätzlichen Aufforderung bedarf, das Werk mangelfrei abzunehmen oder unverzüglich, das heißt binnen zehn Kalendertagen nach Mitteilung der Fertigstellung, etwaige Änderungswünsche in Textform mitzuteilen. Die Abnahme soll durch Erklärung in Textform erfolgen. Die vom Grafiker erbrachte Leistung gilt auch dann als mangelfrei abgenommen, wenn der Kunde die Grafikarbeiten in Gebrauch nimmt oder die ihm erteilte Schlussrechnung vollständig in Ausgleich gebracht hat.

7. Vergütung und Zahlungsbedingungen

Die Vergütung für die Leistungen des Grafikers wird im individuellen Kosten­voranschlag festgelegt. Zah­lungen sind innerhalb von 14 Tagen ab Rechnungsdatum ohne Abzug fällig. Bei Zahlungsverzug behält sich der Grafiker das Recht vor, weitere Leistungen zurückzuhalten, über bereits erbrachte, andere Leistungen abzurechnen und mit etwaigen, offenen Gegen­forderungen aufzurechnen. Nach Fertigstellung und Abnahme erhält der Kunde eine Schlussrechnung unter Berücksichtigung aller geleisteten Vorschuss- und/oder Teilzahlungen.

8. Anzahlung und Zwischenvergütung

Für den Fall, dass der tatsächliche Aufwand den im Kostenvoranschlag zugrunde gelegten Umfang erheblich übersteigt, ist der Grafiker nach vorheriger Ankündigung dazu berechtigt, eine weitere Zahlung in Höhe von maximal weiteren 10 Prozent der ursprünglichen Angebotssumme zu verlangen. Dem Kunden steht in diesem Fall ein Sonderkündigungsrecht nach Ziffer 15 zu.

Diese Begrenzung auf 10 Prozent gilt nicht für Mehraufwände, die der Grafiker nicht zu vertreten hat. Hierzu zählen insbesondere:

• nachträgliche Änderungen oder Erweiterungen des Leistungsumfangs durch den Kunden,
• unvollständige, fehlerhafte oder in ihrer Struktur abweichende Daten, Inhalte oder Vorleistungen, die der Kunde oder von ihm beauftragte Dritte beistellen,
• Mehraufwand aufgrund technischer Gegebenheiten bestehender Systeme, die vor
Auftragserteilung nicht erkennbar waren,
• Leistungen Dritter, die über den Grafiker abgerechnet werden.
Solche Mehraufwände zeigt der Grafiker dem Kunden vor ihrer Entstehung in Textform an und rechnet sie nach Bestätigung durch den Kunden nach tatsächlichem Aufwand ab.

In Abhängigkeit von Inhalt und Umfang des Auftrages erklärt der Kunde sich dazu bereit, dem Grafiker eine Teil- und Zwischenvergütung auch im Voraus zu entrichten. Die Höhe der Anzahlung wird im Kostenvoranschlag festgehalten und ist vor Beginn der Leistungserbringung fällig, nach textlicher Auftragserteilung seitens des Kunden und anschließender Auftragsannahme seitens des Grafikers. Dieser Vorschuss ist ausdrücklich Teil der Vergütung und wird dem Kunden bei der Schlussrechnung berücksichtigt.

9. Zwischenabrechnung bei längerer Auftragsdauer

Der Grafiker behält sich im Einzelfall vor, nach erbrachten Teilleistungen Zwischenabrechnungen vorzunehmen. Diese Zwischenabrechnungen erfolgen nach Absprache mit dem Kunden. Die Tilgung der Zwischenabrechnung gilt nicht als Abnahme der bisherigen Arbeiten.

10. Urheberrecht & Nutzungsrechte

Grafikarbeiten, VFX, 3D, Renderings, CGI:
Alle im Rahmen von Grafik- und Designaufträgen erstellten Entwürfe, Reinzeichnungen, Bilder und Werke dürfen ohne ausdrückliche Zustimmung vom Grafiker weder im Original noch in reproduzierter Form verändert werden. Eine vollständige oder teilweise Nachahmung ist nicht gestattet. Der Grafiker behält das alleinige Nutzungsrecht an den Entwürfen, auch wenn diese nicht die für den Urheberrechtsschutz erforderliche „Schöpfungs­höhe“ erreichen. Die Übertragung von Nutzungs­rechten bedarf der Text­form. Der Grafiker überträgt dem Kunden die für den je­weiligen Verwen­dungszweck erforderlichen Nutzungs­rechte. Sofern nichts anderes vereinbart ist, wird nur ein einfaches Nutzungsrecht übertragen. Der Grafiker bleibt in jedem Fall, auch bei Einräumung eines aus­schließlichen Nutzungs­rechts, berechtigt, die Designs und Entwürfe und deren Ver­vielfältigungen im Rahmen der Eigenwerbung zu ver­wenden. Eine Weitergabe der Nutzungsrechte an Dritte bedarf der schriftlichen Zustimmung zwischen dem Grafiker und dem Kunden. Die Nutzungsrechte des Kunden entstehen erst nach vollständiger Bezahlung der Vergütung.

Websites:
Mit vollständiger Zahlung der vereinbarten Vergütung erhält der Kunde an der erstellten Webseite ein einfaches, zeitlich, räumlich und inhaltlich unbeschränktes sowie übertragbares Nutzungsrecht. Der Kunde darf die Webseite betreiben, bearbeiten, weiterentwickeln lassen und das Nutzungsrecht auf Rechtsnachfolger oder von ihm beauftragte Dritte übertragen. Der Kunde erkennt das Urheberrecht des Grafikers an den erstellten Designs an und räumt ihm zu Referenzzwecken ein einfaches, unentgeltliches Nutzungsrecht ein.

Bestandteile Dritter:
Enthält die Leistung Bestandteile Dritter, insbesondere Themes, Plugins, Module, Bibliotheken, Schriften, Bild-, Video- oder Audiomaterial sowie Programmierleistungen beauftragter Entwickler, richten sich die Nutzungsrechte hieran nach den jeweiligen Lizenz- oder Vertragsbedingungen der Rechteinhaber. Der Grafiker schuldet insoweit ausschließlich die Verschaffung der für den vereinbarten Verwendungszweck erforderlichen Nutzungsrechte, soweit dies ausdrücklich vereinbart wurde. Der Grafiker weist den Kunden auf lizenzpflichtige Bestandteile hin. Laufende Lizenz-, Wartungs- und Betriebskosten trägt der Kunde,sofern nichts anderes vereinbart ist. Lizenzen sollen nach Möglichkeit auf den Kunden laufen.

11. KI-gestützte Leistungen

Einsatz generativer Systeme
Bei der Erstellung von Bild-, Video- und Audioinhalten kann der Grafiker generative KI-Systeme einsetzen, sowohl eigenständig als auch in Verbindung mit eigenem 3D-, CGI- und VFX-Material sowie gestalterischer Nachbearbeitung. Ob und in welchem Umfang generative KI zum Einsatz kommt, richtet sich nach dem jeweiligen Auftrag und wird im Kostenvoranschlag festgehalten. Soll auf den Einsatz generativer KI verzichtet werden, ist dies vor Auftragserteilung zu vereinbaren.

Schutzfähigkeit und Nutzungsrechte
Ergebnisse,die überwiegend durch generative KI-Systeme erzeugt wurden, genießen nach derzeitiger Rechtslage in der Regel keinen urheberrechtlichen Schutz, soweit ihnen keine hinreichende eigene schöpferische Prägung zugrunde liegt. Der Grafiker kann an solchen Ergebnissen keine ausschließlichen Rechte einräumen. Er überträgt dem Kunden sämtliche ihm hieran zustehenden Rechte im Umfang der Ziffer 10. Ein Anspruch auf Exklusivität besteht insoweit nicht. Es ist möglich, dass Dritte mit vergleichbaren Eingaben ähnliche oder gleichartige Ergebnisse erzeugen. Für die markenrechtliche Eintragungsfähigkeit KI-generierter Gestaltungen wird keine Gewähr übernommen. Die Nutzung der Ergebnisse richtet sich zusätzlich nach den Nutzungsbedingungen der jeweils eingesetzten KI-Dienste. Der Grafiker verwendet Dienste, deren Bedingungen eine kommerzielle Nutzung der Ergebnisse zulassen.

Ergebnisoffenheit und Iterationen
Generative Systeme arbeiten nicht deterministisch. Ein Anspruch auf die exakte Wiederholung oder Reproduktion eines bestimmten Ergebnisses besteht nicht. Die Anzahl der im Auftrag enthaltenen Varianten, Iterationen und Korrekturschleifen wird im Kostenvoranschlag festgelegt. Erfolgt eine Nachbesserung durch erneute Generierung, stellen technisch bedingte Abweichungen im Detail keinen Mangel dar.

Personen, Stimmen und Marken
Stellt der Kunde Aufnahmen von Personen, Stimmen, Logos, Marken oder sonstige geschützte Inhalte als Vorlage bei, versichert er, dass die hierfür erforderlichen Rechte und Einwilligungen vorliegen. Die Nachbildung real existierender Personen oder Stimmen erfolgt ausschließlich nach Vorlage einer nachweisbaren Einwilligung der betroffenen Person. Der Kunde stellt den Grafiker von Ansprüchen Dritter frei, die auf beigestellten Inhalten oder auf einer vom Kunden veranlassten Darstellung beruhen.

Rechte Dritter
Der Grafiker prüft die Ergebnisse nach bestem Wissen auf erkennbare Ähnlichkeiten zu geschützten Werken, Marken oder Persönlichkeitsrechten. Eine Gewähr dafür, dass KI-generierte Ergebnisse frei von Rechten Dritter sind, kann aufgrund der Funktionsweise generativer Systeme nicht übernommen werden.

Kennzeichnungspflichten
Für synthetisch erzeugte oder veränderte Bild-, Video- und Audioinhalte bestehen Transparenz- und Kennzeichnungspflichten nach Art. 50 der Verordnung (EU) 2024/1689 (KI-Verordnung). Der Grafiker teilt dem Kunden auf Anfrage mit, welche Bestandteile der Leistung mit generativer KI erstellt wurden. Die Einhaltung der Kennzeichnungs- und Transparenzpflichten bei der Veröffentlichung und Verbreitung der Inhalte obliegt dem Kunden als verantwortlichem Betreiber, sofern nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart ist.

12. Haftung und Gewährleistung

Der Grafiker übernimmt für die von ihm erbrachte Leistung keine Garantie.  

Haftungs­ausschluss
Der Grafiker haftet nicht für Schäden, die durch einfache Fahrlässigkeit verursacht wurden, es sei denn, diese resultieren aus der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalpflichten). In diesem Fall ist die Haftung auf den vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schaden begrenzt. Die Haftung für mittelbare Schäden,insbesondere entgangenen Gewinn, ist ausgeschlossen. Die Haftung für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit bleibt unberührt. Diese Haftungsbeschränkung gilt auch für die persönliche Haftung der Mitarbeiter, Vertreter und Erfüllungsgehilfen des Grafikers.
Darüber hinaus sind die Parteien sich im B2B-Vertrag darüber einig, dass eine Haftung des Grafikers gegenüber dem Unternehmer insoweit ausgeschlossen ist, als das Gesetz keine verschuldensunabhängige Haftung vorsieht. Im Übrigen haftet der Grafiker nicht, außer für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, die auf einer fahrlässigen Pflichtverletzung des Grafikers beruhen. Sofern der Grafiker Fremdleistungen in Auftrag gibt, sind die jeweiligen Auftragnehmer keine Erfüllungsgehilfen. Unberührt bleiben Ansprüche nach zwingenden gesetzlichen Vorschriften,insbesondere nach der Datenschutz-Grundverordnung und dem Produkthaftungsgesetz.

Inhalte Dritter und fremde Urheberrechte
Der Grafiker versichert, dass die erbrachten Leistungen nach bestem Wissen und gewissenhafter Prüfung mit größtmöglicher Sorgfalt erstellt wurden. Für vom Kunden beigestellte Inhalte, Texte, Bilder, Logos, Schriften und Daten ist der Kunde verantwortlich. Macht ein Dritter wegen solcher beigestellter Inhalte Ansprüche gegenüber dem Grafiker geltend, stellt der Kunde den Grafiker von allen hieraus entstehenden Ansprüchen frei.

13. Sicherheit und Aktualität der Website

Nach Fertigstellung des Auftrags ist der Kunde selbst dafür verantwortlich, die Sicherheit und Aktualität der Website zu gewährleisten, sofern der vereinbarte Leistungsumfang keine anschließende Websitepflege durch den Grafiker beinhaltet.  Die Dauer und Abrechnung einer Websitepflege wird ebenfalls im Leistungsumfang vereinbart. Eine Verlängerung dieser kann zusätzlich vereinbart werden.

14. Datenschutz

Beide Parteien beachten die jeweils geltenden datenschutzrechtlichen Bestimmungen. Soweit der Grafiker im Rahmen der Leistungserbringung Zugang zu personenbezogenen Daten des Kunden erhält oder solche in dessen Auftrag verarbeitet, schließen die Parteien vor Beginn der Verarbeitung einen Vertrag zur Auftragsverarbeitung gemäß Art. 28 DSGVO. Der Grafiker verarbeitet personenbezogene Daten ausschließlich im Rahmen des Auftrags und der Weisungen des Kunden. Setzt der Grafiker mit Zustimmung des Kunden Dritte ein, die personenbezogene Daten verarbeiten, gelten die Anforderungen an weitere Auftragsverarbeiter nach Art. 28 Abs. 2 und 4 DSGVO. Beauftragt der Kunde solche Dritten unmittelbar selbst, obliegen ihm die datenschutzrechtlichen Vereinbarungen mit diesen. Für die Rechtmäßigkeit der Verarbeitung der auf seiner Website erhobenen Daten sowie für die dort bereitgestellten Pflichtinformationen ist der Kunde verantwortlich.

15. Vertrags­beendigung / Rücktritt

Beide Seiten sind dazu berechtigt, den Vertrag unter den gesetzlichen Bedingungen sowie aus wichtigem Grund zu beenden.

Zu den wichtigen Gründen zählen insbesondere:

• die Eröffnung eines Insolvenzverfahrens über das Vermögen einer Vertragspartei,
• der Tod oder die Geschäftsunfähigkeit einer Vertragspartei,
• krankheitsbedingte langfristige Arbeitsunfähigkeit seitens des Grafikers.

Die Beendigung ist in Textform zu erklären und wird mit Zugang de Erklärung bei der anderen Vertragspartei wirksam. Im Falle der vorzeitigen Beendigung ist der Grafiker dazu verpflichtet, dem Kunden unverzüglich, spätestens jedoch nach sieben Kalendertagen, eine Schlussrechnung über die bisher erbrachte Leistung zu erteilen und die von ihm bisher ausgearbeiteten Designs auszuhändigen, es sei denn, diese haben keinen eigenständigen Wert. Der Kunde hat die ihm erteilte Schlussrechnung entsprechend Ziffer 7 in Ausgleich zubringen.

16. Schluss­bestimmungen

Änderungen und Ergänzungen des Vertrages bedürfen der Textform. Sollte eine Bestimmung dieser Vereinbarung ganz oder teilweise nichtig, unwirksam oder undurchsetzbar sein oder werden, wird die Wirksamkeit und Durchsetzbarkeit aller übrigen verbleibenden Bestimmungen davon nicht berührt. Die Parteien verpflichten sich, die nichtige, unwirksame oder undurchsetzbare Bestimmung, soweit gesetzlich zulässig, durch diejenige wirksame und durchsetzbare Bestimmung zu ersetzen, die dem mit der nichtigen, unwirksamen oder nicht durchsetzbaren Bestimmung verfolgten wirtschaftlichen Zweck nach Gegenstand, Maß, Zeit, Ort und Geltungsbereich am nächsten kommt, und die die Parteien nach dem von ihnen mit dieser Vereinbarung verfolgten wirtschaftliche Zweck getroffen hätten, wenn sie die Unwirksamkeit oder Undurchsetzbarkeit der Bestimmung bedacht hätten. Entsprechendes gilt für die Ergänzung etwaiger Lücken in dieser Vereinbarung.

Anwendbares Recht und Gerichtsstand
(1) Diese Vereinbarung unterliegt dem materiellen Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss der Verweisungsnormen des internationalen Privatrechts.
(2) Ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten zwischen den Parteien aus und im Zusammenhang mit diesem Vertrag und seiner Durchführung, einschließlich seiner Anlagen, ist, soweit eine Bestimmung des Gerichtsstandes gesetzlich zulässig ist, 89165 Dietenheim, Deutschland.
(3) Maßgeblich ist die deutsche Fassung dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Übersetzungen in andere Sprachen dienen ausschließlich der Information.

Stand: 01.09.2026